AGBs Fotografie, Grafik

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle zwischen BRISKI.de, vertreten durch Brigitte Pasterski nachfolgend Leistungserbringer genannt, und ihrem Kunden abgeschlossenen Verträge im Bereich Fotografie und Grafik.

I. Allgemeines zu den AGBs

1.1 Die hier folgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle vom Leistungserbringer durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Leistungserbringer diese schriftlich anerkennt.
1.3 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Leistungserbringers.

II. Urheberrecht

2.1 Dem Leistungserbringer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern, Grafiken, Layouts, Schriftzügen, Designs (nachfolgend Werke genannt) nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2 Die vom Leistungserbringer hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
2.3 Überträgt der Leistungserbringer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
2.4 Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
2.5 Der Besteller eines Werkes im Sinne. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
2.6 Bei der Verwertung der Werke kann der Leistungserbringer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Leistungserbringer zum Schadensersatz.
2.7 Digitale Daten verbleiben beim Leistungserbringer. Eine Herausgabe digitaler Bild-, Layoutdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Nutzungsrecht | Verbreitung | Bildbearbeitung

3.1 Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Werke des Leistungserbringers auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leistungserbringers.
3.2 Die Verbreitung von Werken des Leistungserbringers im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind und nicht nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber gestattet.
3.3 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.4 Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Leistungserbringer auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leistungserbringers.
3.5 Der Leistungserbringer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Leistungserbringer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
3.6 Hat der Leistungserbringer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Leistungserbringers verändert werden.
3.7 Die Bearbeitung von digitalen Werken des Leistungserbringers und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Leistungserbringers. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
3.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Werke des Leistungserbringers digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Leistungserbringers mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Leistungserbringer als Urheber der Werke klar und eindeutig identifizierbar ist.
3.10 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Leistungserbringer mit der elektronischen Bearbeitung fremder Werke zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Leistungserbringer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

VI. Vergütung | Eigentumsvorbehalt

4.1 Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; alle angegebenen Preise sind gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerbefreit. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
4.2 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Leistungserbringer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Werke Eigentum des Leistungserbringers.
4.4 Hat der Auftraggeber dem Leistungserbringer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Werke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
4.5 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung der Werke Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Leistungserbringer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4.6 Gefahr und Kosten des Transports, sowie Zusendung und Rücksendung, von Datenträgern, Dateien, Bildern, Vorlagen und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

V. Leistungsstörung | Ausfallhonorar

5.1 Überlässt der Leistungserbringer dem Auftraggeber mehrere digitale Werke zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Werke innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – bei sich zu löschen.
5.2 Überlässt der Leistungserbringer dem Auftraggeber gedruckte Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Leistungserbringer eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Leistungserbringer Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Original und 100 (in Worten: einhundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Leistungserbringer vorbehalten.
5.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Leistungserbringer nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Leistungserbringers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Leistungserbringer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Leistungserbringer kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Leistungserbringer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
5.4 Liefertermine für Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Leistungserbringer bestätigt worden sind. Der Leistungserbringer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Haftung | Nebenpflichten

6.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Leistungserbringer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet der Leistungserbringer, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 Der Leistungserbringer verwahrt die Orginaldateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Orginaldateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Orginaldateien zum Kauf an.
6.3 Der Leistungserbringer haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Werke nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Printmaterials.
6.4 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Leistungserbringer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Leistungserbringer berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VII. Datenschutz

7.1 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln (siehe Datenschutzerklärung).

VIII. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
8.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
8.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Leistungserbringers.

Leistungserbringer:
Brigitte Pasterski – Jakobusstr. 3 – 82140 Olching